Allgemeine Geschäfts- und Teilnahme-Bedingungen des Gefahrgutbüros Neuberg

Nachfolgend aufgeführt folgen die grundsätzlichen Bedingungen und Regeln nach denen das Gefahrgutbüro Neuberg sämtliche
Dienstleistungen im Bereich der Durchführung und Bearbeitung von Schulungen, Seminaren, Fort- und Weiterbildungen sowie deren
administrative und organisatorische Abwicklung handhabt.
Mit Unterschrift akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese Teilnahme- und Geschäfts-Bedingungen vollständig und ohne Ausnahme.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen eines separaten, schriftlichen Zusatzes oder Anhanges.

1. Allgemeines / Inhalte

1.1
Gegenstand unserer Dienstleistungen sind Schulungen, Seminare oder Weiterbildungen. Diese werden durch sachkundiges,
qualifiziertes Personal in dafür zugelassenen Schulungsräumen durchgeführt und abgehalten.
Aktuelle Termine finden Sie auf unseren Internet-Seiten.

1.2
Sämtliche Kursinhalte und Lehrstoffe richten sich nach vorgeschriebenen Lehrplänen, Inhaltsvorgaben oder Prüfungszielen.
Wir behalten uns didaktische oder dynamische Änderungen vor, ohne dabei jedoch das grundsätzliche Lernziel zu gefährden.

1.3
Ansprüche auf Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten, eine Garantie auf das erfolgreiche Absolvieren eines
Kurses (bestandene Prüfung) sowie auf eine verbindliche Platz- oder Sitz-Ordnung von Seiten des/der Teilnehmers/in bestehen
ausdrücklich nicht.

2. Anmeldung / Absage / Verlegung /Kündigung

2.1
Voraussetzung zur Teilnahme an einem oder mehrerer unserer Schulungen/ Kurse ist eine termingerechte, vollständig
ausgefüllte und von dem/der jeweiligen Kursteilnehmer/in unterschriebene schriftliche Anmeldung auf einem unserer
Formular-Vordrucke.

2.2
Sämtliche dabei vom Gefahrgutbüro Neuberg erhobenen Daten werden mit Sorgfalt verarbeitet und elektronisch gespeichert.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen ist die (verpflichtete) Übermittlung an Prüfungsabnehmer oder
Durchführer wie z. Bsp. die zuständige IHK (Industrie und Handelskammer).

2.3
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Sie muss bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bei uns vollständig vorliegen.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs von uns berücksichtigt.

2.4
Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
Es besteht kein Recht auf Teilnahme bei Kursen oder Schulungen mit begrenzter Teilnehmerzahl wie bspw. bei der
Gefahrgut-Fortbildung (maximal 25 Personen pro Kurs).

2.5
Das Gefahrgutbüro Neuberg behält sich Absagen oder Verlegungen von einzelnen Veranstaltungen, welche durch höhere Gewalt
oder andere – nicht ursächlich durch uns herbeigeführte – Gründe notwendig wurden, vor.
In einem solchen Falle werden alle angemeldeten Kursteilnehmer nach Bekanntwerden darüber in Kenntnis gesetzt und
rechtzeitig ein Ersatztermin anberaumt und publik gemacht.
Bereits gezahlte Entgelte werden von uns innerhalb von 21 Tagen zurückerstattet.
Darüber hinausreichende Ansprüche seitens des/der Teilnehmer/in wie Schadensersatz – gleich welcher Art – sind ausgeschlossen.

2.6
Ein Rücktritt von einer bereits erfolgten Anmeldung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Bei schriftlichem Rücktritt bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 % der
Leistungsgebühren fällig.
Bei einem Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erheben wir 50% der taxierten Kosten.
Teilnehmer/innen, welche gar nicht oder nur zeitweilig erscheinen oder nach bereits absolvierten Teilen zurücktreten, sind zur
vollen Begleichung der Leistungsgebühren verpflichtet.

2.7
Sollte der Arbeitgeber oder eine andere Firma ursprünglich die Kostenübernahme für den/die Teilnehmer/in zugesagt haben und
diese kurz vor Kursbeginn, währenddessen oder direkt im Anschluss des Kurses zurückziehen (z. Bsp. bei Kündigung) so ist
der/die angemeldete Kursteilnehmer/in mit Zeitpunkt unserer Kenntnisnahme alleinige/r Rechnungsinhaber/in.
Mögliche vorher gültige Rabatte oder Nachlässe für Gruppen oder Firmen verlieren in einem solchen Fall Ihre Gültigkeit.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1
Der/Die Kursteilnehmer/in erhält eine detaillierte Rechnung inklusive aller externen Kosten (wie z. Bsp. Prüfungsgebühr).
Die Gebühren werden zu Beginn des Ausbildungsabschnittes bzw. am Tag des Lehrganges fällig und werden nach Erhalt
entsprechend durch uns quittiert. Bei nicht (pünktlich oder vollständig) erfolgten Zahlungen behält sich das Gefahrgutbüro
Neuberg vor, solchen Personen den weiteren Zugang zum Kurs oder der Prüfung zu verwehren.

4. Besonderheiten / Haftung / Rechtliches

4.1
Das Gefahrgutbüro Neuberg schließt eine materielle Haftung für Unfälle oder Schäden eines/r Teilnehmers/in während der
Veranstaltung oder auf dem Weg von oder zu der Veranstaltung ausdrücklich aus, sofern diese Schäden nicht nachweislich
durch Verschulden des Gefahrgutbüros Neuberg oder deren Erfüllungsgehilfen – vorsätzlich oder grob fahrlässig –
herbeigeführt wurden. Dies betrifft körperliche wie materielle Schäden. Zudem haften wir nicht für den Verlust oder dem
Diebstahl von dem/der Teilnehmer/in mitgebrachten Gegenständen.

4.2
Es ist möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, falls der/die ursprüngliche Teilnehmer/in verhindert ist.
Dabei gelten die ursprünglichen Vereinbarungen. Diese Änderung ist von der Person, welche ursprünglich vorgesehen war,
unaufgefordert und rechtzeitig vor Kursbeginn an uns mitzuteilen.

4.3
Auf Wunsch – und nur nach individueller Vereinbarung und Absprache – führen wir Seminare, Schulungen oder Kurse
auch vor Ort durch. Voraussetzung dafür ist die Genehmigung durch die zuständige IHK oder die bereits erfolgte
Zulassung der gewünschten Lokalität als Schulungsstätte. Auch eine zusätzliche Schulung in unseren bestehenden
Schulungsstätten ist realisierbar. Dies bedarf jedoch einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
Eine Liste unserer zugelassenen Schulungsstätten finden Sie auf unseren Internet-Seiten.

4.4
Als zusätzlichen Service vertreiben und distributieren wir Zubehör, Artikel und Gegenstände rund um das Thema Gefahrgut
wie z. Bsp. Schulungsmaterial oder Sicherheitsausrüstungen. Wir sind weder Produzent, Hersteller noch Transporteur dieser
Artikel. Für mögliche Schäden, inakkurate Funktionsweisen, mangelhafte Verpackungen, ungenaue Beschriftungen oder
Gebinde Größen übernehmen wir keinerlei Haftung, das dies alleine im Verantwortungsbereich des jeweiligen Herstellers liegt.

4.5
Änderungen oder Zusätze zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform, um bindende Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Sollten Teile dieser Bedingungen aufgrund Änderungen der Gesetzesvorlagen fragwürdig oder unwirksam werden,
so bleibt die ursprüngliche Bestimmung dieser Bedingungen unangetastet. Das Gefahrgutbüro Neuberg verpflichtet sich
in einem solchen Falle die Bedingungen entsprechend anzupassen und die betreffenden Passagen zeitnah zu ersetzen.

4.6
Gerichtsstand ist Hanau.

© 2022 Copyright und alle Rechte bei: GEFAHRGUTBÜRO NEUBERG, Holger Moll
Stand Juli 2022