Beauftragte Personen ADR Kapitel 1.3
Personen, welche selbst kein Gefahrgut befördern aber als Mitarbeiter oder Beschäftigter solche Güter bewegen, verladen, sichern oder in deren Arbeitsbereich solche Tätigkeiten stattfinden, werden bei uns ebenfalls geschult.
Kursdauer:
4 Stunden
Abschließende Prüfung:
Nein
Kosten:
€ 150,00 pro Modul (zzgl. Mehrwertsteuer)
Schulungsort:
Stockheimer Weg 2
63543 Neuberg
Wer benötigt diesen Kurs ?
Die Frage, für welche Bereiche Unterweisungen zur Gefahrguthandhabung erforderlich sind, beantwortet sich nicht immer offensichtlich aus den Vorgaben der gesetzlichen Regelungen. Es gibt einige Betriebsbereiche, in denen Gefahrguttätigkeiten anfallen können, ohne dass man sich dessen sofort bewusst ist und die man daraufhin besonders überprüfen muss. Hierzu gehören beispielsweise:
- Versand
- Abfallbeseitigung
- Werkstatt/Instandhaltung
- Außendienst
Das ADR zieht hier in Abschnitt 1.3.1 die Rechtsfiguren aus Kapitel 1.4 heran: Damit ist nicht nur das Personal des Absenders, Beförderers und Empfängers betroffen, sondern auch alles Personal, das als Mitarbeiter „anderer Beteiligter“ an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist, also verlädt, verpackt, entlädt oder befüllt, und Gefahrgutfahrer, soweit sie nicht ohnehin schon schulungspflichtig sind.
Die Inhalte dieses Kurses
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug - und Beförderungseinheiten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung, orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen